Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)


Die GOT ist vom Bundesrat verabschiedetes geltendes Recht und regelt die Preise, welche ein Tierarzt für seine Leistungen verlangen darf und muss. Eine Unterschreitung des einfachen Satzes kann zu empfindlichen Strafen im sechstelligen Bereich führen. Ebenso unzulässig ist die Überschreitung des dreifachen Satzes.

 

Die aktuelle Fassung der GOT zuzüglich der neuen Notdienstpauschale in Höhe von 59,90 € finden Sie hier . Die Preistabellen finden sich dort in der Anlage zu den §§ 1 und 2.

Abrechnung

Jede Konsultation wird im Anschluss abgerechnet. Sie erhalten eine detaillierte Rechnung, die Sie in bar oder bequem per EC-Karte bezahlen können.

 

Bitte beachten Sie, dass Konsultationen im Notdienst mit dem doppelten Gebührensatz abgerechnet werden müssen.