Die GOT ist vom Bundesrat verabschiedetes geltendes Recht und regelt die Preise, welche ein Tierarzt für seine Leistungen verlangen darf und muss. Eine Unterschreitung des einfachen Satzes kann zu empfindlichen Strafen im sechstelligen Bereich führen. Ebenso unzulässig ist die Überschreitung des dreifachen Satzes.
Die aktuelle Fassung der GOT finden Sie hier. Die Preistabellen finden sich dort in der Anlage zu den §§ 1 und 2.
Jede Konsultation wird im Anschluss abgerechnet. Sie erhalten eine detaillierte Rechnung, die Sie in bar oder bequem per EC-Karte bezahlen können.
Bitte beachten Sie, dass Konsultationen im Notdienst mit dem
doppelten Gebührensatz abgerechnet werden müssen.
Seit dem 12. September 2022 gelten geänderte Öffnungszeiten. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zu Sprechzeiten und Notdienst.
Neben unser Hauptstelle in St. Ingbert bieten wir Ihnen die ambulante Versorgung Ihres Lieblings in Bexbach an. Eine vorherige Terminvereinbarung ist dort unabdingbar.