Aktuelle Hinweise zum Notdienst


Vielleicht habe Sie es aus den Medien schon erfahren: Auch in der Tiermedizin ist der Fachkräftemangel angekommen. In der Folge ist bundesweit eine prekäre Lage im Notdienst eingetreten. Aus diesem Grund können wir unseren Notdienst in der bisherigen Form nicht weiter aufrecht erhalten. Aktuell besteht für Tierhalter die größte Schwierigkeit, werktags außerhalb der üblichen Sprechzeiten, tierärztliche Hilfe zu erhalten. Daher haben wir uns entschlossen, unseren Notdienst schwerpunktmäßig auf die Werktage zu verlegen. Dies ist zunächst ein Modellversuch. Bitte schauen Sie daher im Bedarfsfall hier wieder vorbei, da sich unsere Öffnungszeiten auch kurzfristig wieder ändern können.   

 

Ab 12. September 2022 steht mittwochs bis samstags unsere Notfallsprechstunde von 18 bis 23 Uhr jedermann zur Verfügung. Darüber hinaus erreichen in lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Notfällen ausgewiesene Bestandskunden unseren freiwilligen 24/7-Notdienst wie gewohnt. In allen anderen Fällen müssen wir uns leider vorbehalten, Patienten ggf. abzuweisen. Dies ist aus arbeitszeitrechtlichen Gründen nicht anders möglich. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an den offiziellen von der Tierärztekammer des Saarlandes organisierten Notdienst.

 

Im Notdienst ist eine vorherige telefonische Ankündigung zwingend erforderlich. Bitte bedenken Sie, dass nach der aktuellen Gebührenordnung (GOT) für auf Veranlassung des Tierhalters erbrachte Leistungen werktags von 18 bis 8 Uhr sowie an Feiertagen und Wochenenden ganztags eine Notdienstpauschale von 59,95 € gesetzlich vorgeschrieben ist. Des Weiteren ist zwingend mit dem doppelten bis vierfachen Gebührenfaktor abzurechnen. Wir rechnen im Notdienst bis auf wenige Ausnahmen (z. B. bei übermäßiger Agressivität) mit dem zweifachen Gebührenfaktor ab. 

 


Corona-Pandemie


Während der Corona-Pandemie gelten nach wie vor folgende Regelungen:

 

Patienten werden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung angenommen. 

Wir bitten um das Anlegen eines FFP-2-Mundschutzes. Sie können die Praxis auch ohne Mundschutz betreten. Ein Herantreten an den Behandlungstisch zu Ihrem Tier während der Untersuchung ist dann aber nicht möglich.

Mit Ausnahme von Kleinkindern in Begleitung eines Elternteiles erhält lediglich eine einzige Begleitperson  Zutritt zur Praxis. Es wird darauf geachtet, dass sich im Wartezimmer und im Behandlungsraum jeweils maximal eine praxisfremde Person ggf. in Begleitung eines Kleinkindes zeitglich aufhalten.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.